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NIS2-Betroffenheits-Check

Fällt Ihr Unternehmen unter die neue EU-Cybersicherheits-Richtlinie? Prüfen Sie es in zwei Minuten — alle Werte werden live ermittelt, nichts wird gespeichert.

Ihr Unternehmen

In welchem Sektor sind Sie tätig?
Mitarbeitende80
Jahresumsatz (Mio. €)15 Mio.
Sind Sie Zulieferer / Dienstleister für betroffene Unternehmen?
NIS2 verpflichtet Betroffene, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu prüfen — das trifft auch deren Partner.

Ihre Einschätzung

Meldepflicht bei Vorfällen
Bußgeld-Rahmen bis zu
Ihre Einstufung
Was das bedeutet
Kernpflichten
Geschäftsleitung
Empfohlener nächster Schritt

Orientierende Ersteinschätzung auf Basis der EU-Richtlinie (NIS2, EU 2022/2555) — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Richtlinie und die deutsche Umsetzung (NIS2-Umsetzungsgesetz) mit ihren Detailregeln und Ausnahmen. Die belastbare Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

NIS2 — Cybersicherheit wird Pflicht

Mit der NIS2-Richtlinie weitet die EU die Cybersicherheits-Pflichten massiv aus: Statt weniger kritischer Infrastrukturen sind nun ganze Branchen erfasst — vom Maschinenbau über Lebensmittel bis zur Logistik. Zehntausende deutsche Unternehmen sind erstmals betroffen, viele wissen es noch nicht.

Der Check gibt Ihnen in zwei Minuten eine erste Einordnung. Betroffen oder nicht: Die geforderten Maßnahmen — Risikomanagement, getestete Backups, MFA, Meldeprozesse — sind genau die Grundlagen, die wir mit unserem Security-Assessment prüfen und gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt NIS2 in Deutschland?

Die EU-Richtlinie ist in Kraft; in Deutschland wird sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Wer betroffen ist, sollte nicht auf den Stichtag warten — die Maßnahmen brauchen Vorlauf.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

NIS2 nimmt die Leitungsebene ausdrücklich in die Pflicht: Sie muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen und überwachen und sich schulen lassen — bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen.

Wir sind nicht direkt betroffen — können wir das Thema ignorieren?

Besser nicht: Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette prüfen. Wer Zulieferer oder Dienstleister ist, bekommt die Anforderungen zunehmend über Kundenverträge weitergereicht.